Datenschutzerklärung MarkAssist und PseudoMark
Stand: 05.11.2026 · Version MarkAssist 1.0.0 / PseudoMark 2.0.0 · Lizenz PM-2026-YF96-HJAT-dev · Autor: DI Bernhard Fuchs · Als PDF herunterladen
Entwurf. Diese Erklärung beschreibt den vorgesehenen Betrieb an der FH CAMPUS 02. Sie ist vor ihrer Verwendung mit dem Datenschutz-Koordinationsteam bzw. der*dem Datenschutzbeauftragten der FH CAMPUS 02 abzustimmen und freizugeben.
1. Verantwortlicher
| Verantwortlicher (Art. 4 Z 7 DSGVO) | CAMPUS 02 – Fachhochschule der Wirtschaft GmbH Körblergasse 126, 8010 Graz, Österreich FN 131550g, Landesgericht Graz · UID ATU39390306 Geschäftsführung: Mag. Dr. Erich Brugger, Mag. Kristina Edlinger-Ploder |
| Datenschutz-Koordinationsteam | +43 316 6002-8909 · datenschutz@campus02.at |
| Datenschutzbeauftragte*r (Art. 37 ff DSGVO) | dsb@campus02.at · zuständig auch für Anfragen zur Lizenz PM-2026-YF96-HJAT-dev |
| Fachliche Ansprechperson für das Werkzeug | DI Bernhard Fuchs · bernhard.fuchs@abis-software.at |
2. Zweck der Verarbeitung
Unterstützung von Lehrenden bei der Auswertung von Prüfungsleistungen und schriftlichen Arbeiten: Umwandlung von Abgaben in lesbaren Text (einschließlich OCR und Handschrifterkennung), Ausführung von Programmierabgaben in einer abgeschotteten Umgebung, Erstellung von Bewertungsvorschlägen nach dem vorgegebenen Bewertungsschema sowie Pseudonymisierung von Prüfungsbögen (PseudoMark). Die Beurteilung selbst erfolgt ausschließlich durch die Lehrperson (§ 13 Prüfungsordnung FH CAMPUS 02; Art. 22 DSGVO).
3. Verarbeitete Daten
Inhalte der Abgaben (Text, Scans, Bilder, Programmcode, Audio), darin enthaltene personenbezogene Daten (insbesondere Name, Matrikelnummer, Handschrift), Pseudonym-Nummern, Bewertungsvorschläge und von der Lehrperson bestätigte Beurteilungen sowie technische Protokolldaten (Zeitpunkte, Verarbeitungsschritte).
4. Rechtsgrundlagen
- Art. 6 Abs. 1 lit. c und e DSGVO in Verbindung mit dem Fachhochschulgesetz (FHG) und der Prüfungsordnung der FH CAMPUS 02: Durchführung und Beurteilung von Prüfungen als Aufgabe der Fachhochschule.
- Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung) für die digitale, KI-unterstützte Auswertung, soweit die Hochschule diese von einer Einwilligung abhängig macht. Vordruck: Einwilligungserklärung (PDF).
5. Ort der Verarbeitung und Empfänger
- Lokale Verarbeitung: Umwandlung, OCR, Handschrifterkennung, Ausführung von Programmen, Pseudonymisierung und die Bewertungsvorschläge mit dem lokalen Sprachmodell erfolgen auf Systemen im Verantwortungsbereich der FH CAMPUS 02 (vorgesehener Standort: Körblergasse 126, 8010 Graz). Es findet hierbei keine Übermittlung an Dritte statt.
- Academic AI der FH CAMPUS 02 (optional): Wird dieser Dienst gewählt, werden Inhalte zur Erstellung von Vorschlägen an den von der FH bereitgestellten Dienst übermittelt; es gelten dessen Bedingungen.
- Steuerungsmodell (Claude Opus 5.5, optional): erhält ausschließlich technische Kennungen (z. B. F001), Status und Zahlen, keine Namen und keine Inhalte der Abgaben.
- Eine Übermittlung in Drittländer findet bei lokaler Verarbeitung nicht statt.
6. Speicherdauer
Workspaces werden 24 Stunden nach der letzten Interaktion automatisch und vollständig gelöscht (Originale, Texte, OCR-Ergebnisse, Bewertungen, Berichte und Protokolle). Danach sind auf den Servern von MarkAssist keine Daten von Studierenden mehr vorhanden. Bestehen bleibt nur, was die Lehrperson vorher heruntergeladen hat (z. B. Bericht, Notenliste, ZIP). Das ZIP enthält auch Chatprotokoll und Dateiliste und kann später 1:1 wieder hochgeladen werden, um die Arbeit fortzusetzen; für dessen Aufbewahrung gemäß § 17 Prüfungsordnung in den Systemen der FH ist die Lehrperson verantwortlich. Downloads aus PseudoMark werden ebenfalls nach 24 Stunden gelöscht. MarkAssist ist kein Archiv. Die Lehrperson kann einen Workspace auch früher selbst löschen.
7. Ihre Rechte
- Auskunft (Art. 15 DSGVO) und Einsicht in Beurteilungsunterlagen (§ 18 Prüfungsordnung, sechs Monate ab Bekanntgabe),
- Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und Widerspruch (Art. 21 DSGVO),
- Widerruf einer Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft (Art. 7 Abs. 3 DSGVO), formlos an datenschutz@campus02.at. Die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt. Nach einem Widerruf erfolgt die Auswertung ohne KI-Unterstützung; Nachteile in der Beurteilung entstehen dadurch nicht.
- Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde, Barichgasse 40–42, 1030 Wien, www.dsb.gv.at.
Quellen der Unternehmensangaben: Impressum und Datenschutzseiten auf campus02.at (abgerufen am 06.11.2026). Siehe auch Recht & Verantwortung · Impressum.